Backlinks kaufen: Was erlaubt ist, was riskant ist und welche Alternativen es gibt

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Tobias Rendl

8. April 2021 · 11 Min. Lesezeit

Backlinks kaufen: blaues Netzwerkkabel als Sinnbild für Verbindungen zwischen Websites

Wer sich mit Linkaufbau beschäftigt, stößt schnell auf Angebote, Backlinks kaufen zu können: als Paket, als Platzierung in bestehenden Artikeln oder als Text mit Link auf einem Blog. Die Versprechen klingen verlockend, die Regeln dahinter sind aber eindeutig. Dieser Ratgeber zeigt dir, was Google und das deutsche Wettbewerbsrecht zu bezahlten Links sagen, welche Risiken du eingehst und welche bezahlten Formate legitim sind.

Ein Backlink ist ein Verweis von einer fremden Website auf deine. Wie Links grundsätzlich wirken und woran du gute von schlechten unterscheidest, erklärt unser Grundlagenartikel Backlinks: Was sie sind und warum sie wirken. Beim Kauf geht es um Links, für die du eine Gegenleistung erbringst. Das kann Geld sein, aber auch ein kostenloses Produkt, eine Dienstleistung oder ein Gegenlink.

Auf dem Markt begegnen dir vor allem diese Formen:

  • Linkplatzierungen in bereits veröffentlichten Artikeln fremder Websites
  • Bezahlte Artikel mit eingebautem Link auf Blogs oder Magazinen
  • Linkpakete mit einer festen Zahl an Links zu einem Pauschalpreis
  • Links aus Netzwerken, also Gruppen von Websites, die vor allem zum Linkverkauf betrieben werden
  • Tauschgeschäfte, bei denen Produkte oder Gegenlinks die Bezahlung ersetzen

Wer Backlinks kaufen möchte, findet solche Angebote auf Marktplätzen, bei Agenturen und über direkte Anfragen von Website-Betreibern. Der Knackpunkt ist bei allen Varianten derselbe. Entscheidend ist, ob der Link als bezahlt erkennbar ist oder ob er wie eine redaktionelle Empfehlung aussieht.

Google hat seine Haltung in den Spamrichtlinien für die Google Suche (Google Search Central, aktualisiert September 2026) festgehalten. Dort steht der Kauf und Verkauf von Links, die das Ranking beeinflussen sollen, ausdrücklich unter dem Begriff Linkspam. Das gilt für Zahlungen in Geld ebenso wie für Waren, Dienstleistungen oder kostenlose Produkte im Tausch gegen einen Link.

Zum Linkspam zählt Google außerdem Textanzeigen und Native Advertising, deren Links PageRank weitergeben, sowie Gastartikel und Pressemitteilungen mit keywordoptimierten Links. Wer also einen bezahlten Artikel als „Gastbeitrag“ tarnt, ändert an der Bewertung nichts.

Bezahlte Links sind erlaubt, wenn sie gekennzeichnet sind

Google verbietet Werbung mit Links nicht. Die Spamrichtlinien halten fest, dass bezahlte Links in Ordnung sind, wenn sie mit rel=“sponsored“ oder rel=“nofollow“ ausgezeichnet sind. In der Dokumentation zur Kennzeichnung ausgehender Links (Google Search Central, Stand März 2026) empfiehlt Google für Werbung und bezahlte Platzierungen vorzugsweise den Wert sponsored. Nofollow bleibt zulässig.

Ein so gekennzeichneter Link gibt keine Ranking-Signale weiter. Damit entfällt auch der Hauptgrund, aus dem viele Anbieter Links verkaufen. Was die Attribute im Detail bedeuten, liest du im Beitrag zu Nofollow-Links und ihren Varianten.

Wie Google gekaufte Links erkennt und entwertet

Google setzt vor allem auf automatische Systeme. Beim Link-Spam-Update im Dezember 2022 erklärte das Unternehmen, sein System SpamBrain erkenne sowohl Websites, die Links kaufen, als auch Websites, die dazu dienen, Links weiterzugeben. Die Wirkung solcher unnatürlichen Links wird neutralisiert (Google Search Central Blog, 2022). Im Klartext: Das Geld für einen erkannten Link ist verloren, ohne dass du eine Nachricht bekommst.

Bei deutlichen Verstößen kommt eine manuelle Maßnahme hinzu. Ein Prüfer bei Google stellt dann fest, dass gegen die Richtlinien verstoßen wurde. Du siehst das in der Google Search Console im Bericht „Manuelle Maßnahmen“, unter anderem mit dem Hinweis auf unnatürliche Links zu deiner Website. Laut Google können betroffene Seiten schlechter ranken oder gar nicht mehr erscheinen, bis das Problem behoben und eine erneute Überprüfung erfolgreich ist.

Backlinks kaufen: Vorhängeschloss und Geldscheine auf einer Computertastatur
Bezahlte Links sind nur mit Kennzeichnung unbedenklich. Ohne sie drohen Entwertung und manuelle Maßnahmen. Foto: Unsplash

Die rechtliche Sicht: Kennzeichnungspflicht für Werbung

Googles Richtlinien sind das eine, deutsches Recht ist das andere. Und beide setzen an unterschiedlichen Stellen an. Das Attribut rel=“sponsored“ steht im Quelltext und ist für Leser unsichtbar. Das Recht verlangt dagegen, dass Menschen Werbung als solche erkennen können.

§ 5a Abs. 4 UWG: kommerzieller Zweck muss erkennbar sein

Nach § 5a Abs. 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) handelt unlauter, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern er sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt. Voraussetzung ist zusätzlich, dass das Verschweigen Verbraucher oder andere Marktteilnehmer zu einer Entscheidung veranlassen kann, die sie sonst nicht getroffen hätten.

Ein kommerzieller Zweck liegt nach der Vorschrift vor, wenn der Handelnde für seinen Beitrag Geld oder eine ähnliche Gegenleistung erhält oder sich versprechen lässt. Das Gesetz vermutet eine solche Gegenleistung, der Handelnde muss das Gegenteil glaubhaft machen. Ein Artikel mit gekauftem Link, der wie ein redaktioneller Beitrag aussieht, fällt damit typischerweise in diesen Bereich.

Weitere Vorgaben für Online-Werbung

Daneben verlangen weitere Regeln, dass Werbung im Netz klar erkennbar ist. Dazu gehören das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) für kommerzielle Kommunikation und der Medienstaatsvertrag für journalistisch-redaktionelle Angebote. In der Praxis bedeutet das eine sichtbare Kennzeichnung wie „Anzeige“ oder „Werbung“ an gut wahrnehmbarer Stelle.

Verstöße können Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände nach sich ziehen. Wer im Einzelfall unsicher ist, sollte sich rechtlich beraten lassen. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

Zwei Ebenen, zwei Kennzeichnungen

  • Für Google: rel=“sponsored“ (oder nofollow) am Link im Quelltext
  • Für Leser: ein deutlich sichtbarer Hinweis wie „Anzeige“ oder „Werbung“

Ein sauber umgesetzter bezahlter Beitrag erfüllt beides. Fehlt eine der beiden Kennzeichnungen, entsteht ein Risiko: bei Google, rechtlich oder bei beidem.

Viele Angebote rechnen vor, wie wenig ein einzelner Link kostet. Selten taucht dabei auf, was schiefgehen kann. Wenn du Backlinks kaufen willst, ohne sie zu kennzeichnen, solltest du diese Punkte kennen:

  • Wirkungslose Ausgaben: Erkennt Google den Link als gekauft, wird er neutralisiert. Du zahlst für nichts.
  • Manuelle Maßnahmen: Bei auffälligen Mustern drohen Rankingverluste für einzelne Seiten oder die ganze Domain.
  • Aufwendige Bereinigung: Gekaufte Links wieder loszuwerden, kostet Zeit. Viele Anbieter reagieren nicht mehr, sobald bezahlt ist.
  • Rechtliche Risiken: Ungekennzeichnete Werbung kann gegen das UWG verstoßen und Abmahnungen auslösen.
  • Abhängigkeit: Rankings, die auf gekauften Links beruhen, brechen ein, sobald Google die Quelle entwertet.
  • Reputationsschaden: Taucht deine Marke auf erkennbaren Linkfarmen auf, wirkt das auf Kunden und Partner unseriös.
  • Schlechte Nachbarschaft: Viele Verkaufsseiten verlinken wahllos auf Glücksspiel, Kredite und Fragwürdiges.

Hinzu kommt ein strategisches Problem. Budget, das in gekaufte Links fließt, fehlt für Inhalte und Beziehungen, die dauerhaft Links bringen.

Lohnt es sich, Backlinks zu kaufen? Eine nüchterne Rechnung

Anbieter argumentieren gern mit Einzelfällen, in denen Rankings nach einer Kampagne gestiegen sind. Solche Beobachtungen beweisen wenig. Rankings schwanken aus vielen Gründen, und eine Wirkung kann verschwinden, sobald Google die Quelle neu bewertet. Belastbare, unabhängige Daten darüber, wie lange gekaufte Links wirken, gibt es nicht.

Stell dir deshalb drei Fragen, bevor du Backlinks kaufen willst. Was passiert, wenn der Link entwertet wird? Kannst du den Verlust verkraften, wenn wichtige Seiten deshalb zurückfallen? Und welches Ergebnis hätte dasselbe Budget gebracht, wenn du es in einen starken Inhalt oder eine PR-Aktion gesteckt hättest? Für die meisten Unternehmen fällt diese Abwägung klar aus.

Legitime bezahlte Formate

Geld für Sichtbarkeit auf fremden Websites auszugeben, ist nicht per se problematisch. Es kommt darauf an, was du kaufst. Bezahlst du für Reichweite, Aufmerksamkeit und Besucher, ist das normales Marketing. Bezahlst du für Ranking-Signale, bewegst du dich im Bereich Linkspam.

Diese Formate sind sauber, wenn du sie richtig kennzeichnest

  • Sponsoring: Du unterstützt einen Verein, eine Konferenz oder ein Open-Source-Projekt und wirst als Sponsor genannt. Der Link trägt rel=“sponsored“.
  • Advertorials und Native Ads: Ein bezahlter Beitrag in einem Fachmedium, sichtbar als „Anzeige“ markiert, Links mit sponsored.
  • Bannerwerbung und Textanzeigen: Klassische Werbung auf thematisch passenden Websites, ebenfalls mit sponsored oder nofollow.
  • Influencer- und Creator-Kooperationen: Sichtbar als Werbung gekennzeichnet, Links entsprechend ausgezeichnet.
  • Kostenpflichtige Branchenverzeichnisse: Sinnvoll, wenn deine Zielgruppe dort tatsächlich sucht. Der Wert liegt in Anfragen, nicht im Link.

Der Prüfstein ist einfach: Würdest du für das Format auch dann zahlen, wenn der Link garantiert keine Ranking-Wirkung hätte? Wenn ja, kaufst du Reichweite. Wenn nein, kaufst du in Wahrheit ein Ranking-Signal.

Backlinks kaufen oder Budget anders einsetzen: Taschenrechner neben einem Laptop
Bevor du Budget für Links ausgibst, lohnt der Vergleich mit Formaten, die echte Reichweite bringen. Foto: Unsplash

Warnsignale bei Linkanbietern

Ob Marktplatz, Agentur oder Einzelperson: Bevor du bei einem Anbieter Backlinks kaufen willst, lohnt ein genauer Blick. Bestimmte Merkmale deuten darauf hin, dass ein Angebot gegen Googles Richtlinien verstößt oder schlicht wenig taugt. Prüfe Angebote kritisch, bevor du Geld ausgibst.

  • Ranking-Garantien: Niemand kann Positionen bei Google garantieren.
  • „Dofollow garantiert“ oder „keine Kennzeichnung“: Das ist das Gegenteil von dem, was Google und das UWG verlangen.
  • Preise nach Tool-Kennzahlen: Domain Authority oder Domain Rating sind Schätzwerte privater Anbieter. Google nutzt sie nicht.
  • Websites ohne Themenprofil: Ein Blog, der heute über Kredite, morgen über Gartenmöbel und übermorgen über Casinos schreibt, existiert meist für den Linkverkauf.
  • Kaum echte Leser: Keine Kommentare, keine Social-Media-Resonanz, kein erkennbares Publikum.
  • Große Pakete zum Festpreis: Hunderte Links in kurzer Zeit erzeugen genau die Muster, die Spam-Systeme suchen.
  • Intransparenz: Der Anbieter nennt die Websites erst nach der Zahlung oder gar nicht.
  • Versprechen, Links „unauffällig“ zu platzieren: Wer mit Unauffälligkeit wirbt, weiß, dass das Geschäft gegen Regeln verstößt.

Vielleicht hast du in der Vergangenheit Backlinks gekauft oder eine Agentur hat das in deinem Namen getan. Panik ist nicht nötig, eine Bestandsaufnahme aber schon.

  1. Übersicht schaffen: Exportiere deine Links aus der Google Search Console und gleiche sie mit Rechnungen und Absprachen ab.
  2. Kennzeichnung nachholen: Bitte die Betreiber, rel=“sponsored“ zu ergänzen und den Beitrag sichtbar als Werbung zu markieren, oder den Link zu entfernen.
  3. Manuelle Maßnahmen prüfen: Schau regelmäßig in den entsprechenden Bericht der Search Console.
  4. Disavow nur gezielt: Google empfiehlt das Entwerten-Tool für Fälle mit vielen problematischen Links, die eine manuelle Maßnahme ausgelöst haben oder wahrscheinlich auslösen. Für einzelne Links ist es meist unnötig.
  5. Erneute Überprüfung beantragen: Liegt eine manuelle Maßnahme vor, dokumentiere deine Schritte und stelle danach einen Antrag in der Search Console.

Das Budget, das du für gekaufte Links einplanen würdest, wirkt an anderer Stelle oft nachhaltiger. Die folgenden Ansätze bringen Links, die du nicht kennzeichnen musst, weil niemand dafür bezahlt wurde.

Digital PR

Eigene Daten, Studien oder Expertenkommentare liefern Journalisten echten Nachrichtenwert. Die Links, die daraus entstehen, sind redaktionell und oft von hoher Qualität. Wie du Kampagnen planst und warum viele beim SEO scheitern, zeigt unser Beitrag zur Digital PR und ihren erfolgreichen Formaten.

Strategisches Linkbuilding

Linkable Assets, Broken Link Building, Partnerschaften und das Umwandeln von Erwähnungen in Links gehören zu den bewährten Methoden. Unser Leitfaden Linkbuilding: Strategie und Methoden für nachhaltige Backlinks beschreibt Schritt für Schritt, wie du sie priorisierst.

Grundlagen und Beziehungen

Viele Websites haben ungenutzte Linkquellen in ihrem Umfeld: Verbände, Lieferanten, Kunden, lokale Medien. Einen Einstieg für kleinere Websites findest du im Artikel Linkaufbau: Grundlagen und der richtige Einstieg.

Backlinks kaufen und Risiken absichern: Kette mit Vorhängeschloss
Nachhaltige Links entstehen durch Inhalte und Beziehungen, die du nicht absichern musst. Foto: Unsplash

Fazit

Backlinks kaufen ist kein Graubereich, wenn es um Ranking-Signale geht. Google stuft bezahlte Links ohne Kennzeichnung ausdrücklich als Linkspam ein, entwertet sie automatisch und verhängt bei deutlichen Verstößen manuelle Maßnahmen. Das deutsche Wettbewerbsrecht verlangt zusätzlich, dass Leser Werbung als solche erkennen.

Bezahlte Sichtbarkeit bleibt trotzdem möglich. Sponsoring, Anzeigen und Advertorials sind legitim, solange sie für Google mit rel=“sponsored“ und für Menschen mit einem sichtbaren Hinweis gekennzeichnet sind. Wer dauerhaft Links gewinnen will, investiert sein Budget besser in Inhalte, Digital PR und Beziehungen.

Ist es verboten, Backlinks zu kaufen?

Gesetzlich ist der Kauf nicht verboten, Werbung muss aber nach § 5a Abs. 4 UWG als solche erkennbar sein. Google stuft bezahlte Links, die das Ranking beeinflussen sollen, in seinen Spamrichtlinien als Linkspam ein, sofern sie nicht mit rel="sponsored" oder rel="nofollow" gekennzeichnet sind.

Was passiert, wenn Google gekaufte Backlinks erkennt?

In vielen Fällen werden die Links automatisch neutralisiert und verlieren ihre Wirkung. Bei deutlichen Verstößen kann Google eine manuelle Maßnahme verhängen, die in der Search Console angezeigt wird und zu Rankingverlusten führt.

Wie kennzeichne ich bezahlte Links richtig?

Für Google erhält der Link das Attribut rel="sponsored", alternativ rel="nofollow". Für Leser braucht der Beitrag zusätzlich einen sichtbaren Hinweis wie „Anzeige“ oder „Werbung“.

Welche bezahlten Formate sind unbedenklich?

Sponsoring, Bannerwerbung, Advertorials und Influencer-Kooperationen sind legitim, wenn sie sichtbar als Werbung gekennzeichnet sind und ihre Links rel="sponsored" tragen. Du bezahlst dann für Reichweite und Besucher, nicht für Ranking-Signale.

Was sind gute Alternativen, statt Backlinks kaufen zu müssen?

Digital PR mit eigenen Daten oder Expertenkommentaren, verlinkbare Inhalte wie Studien und Werkzeuge, Partnerschaften sowie das Umwandeln von Markenerwähnungen in Links bringen redaktionelle Links, die nicht gekennzeichnet werden müssen.